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14. Kapitel

Wie bereits angedeutet, müssen in den meisten

Fällen – Ausnahmen stellen hier die auf Grund

günstiger anatomischer Voraussetzungen mög-

lichen Sofortimplantationen und prothetischen

Sofortversorgungen dar – die Implantate im Ober-

kiefer mindestens zwei bis sechs Monate und im

Unterkiefer mindestens zwei Monate unbelastet

im Kieferknochen einheilen, ehe die definitive pro-

thetische Versorgung erfolgen kann.

Sie müssen daher davon ausgehen, dass Sie – kei-

ne Komplikationen vorausgesetzt – im Oberkiefer

frühestens nach drei bis acht Monaten (im Un-

terkiefer drei bis fünf Monate) mit Ihrem implan-

tatgetragenen Zahnersatz versorgt sind. In dieser

Zwischenperiode müssen Sie zumindest bei Im-

plantation im sichtbaren Bereich und bei Zahnlo-

sigkeit mit konventionellem abnehmbaren oder

bedingt festsitzendem provisorischen Zahnersatz

auskommen.

Die Implantate

sind eingesetzt

...aber noch fehlt die Überkonstruktion