15. Kapitel
Wie bereits angedeutet, müssen in den meisten
Fällen – Ausnahmen stellen hier die auf Grund
günstiger anatomischer Voraussetzungen mög-
lichen Sofortimplantationen und prothetischen
Sofortversorgungen dar – die Implantate im Ober-
kiefer mindestens zwei bis sechs Monate und im
Unterkiefer mindestens zwei Monate unbelastet
im Kieferknochen einheilen, ehe die definitive pro-
thetische Versorgung erfolgen kann.
Sie müssen daher davon ausgehen, dass Sie –
keine Komplikationen vorausgesetzt – im Ober-
kiefer frühestens nach drei bis acht Monaten (im
Unterkiefer zwei bis vier Monate) mit Ihrem im-
plantatgetragenen Zahnersatz versorgt sind. In
dieser Zwischenperiode müssen Sie zumindest
bei Implantation im sichtbaren Bereich und bei
Zahnlosigkeit mit konventionellem abnehm-
baren oder bedingt festsitzendem provisorischen
Zahnersatz auskommen.
Die Implantate
sind eingesetzt
...aber noch fehlt die Überkonstruktion
1...,56,57,58,59,60,61,62,63,64,65 67,68,69,70,71,72,73,74,75,76,...100